Die Partei hatte moniert, dass ein echter Wahlkampf, der dem Wähler Orientierung bietet, nicht stattfindet. "Ohne Wahlkampf kann es keine Wahl geben", wurde argumentiert.
Der BGH folgte dem, in der Urteilsbegründung heißt es: "Erst ein Wahlkampf bietet dem Bürger die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung." Ein bloßes Schaulaufen der Kandidaten reiche nicht aus, um Wahlkampfqualität zu erreichen.
Moniert wurden ferner die stoische Gelassenheit der Bundeskanzlerin ebenso wie ein sie umtänzelnder Wettbewerber.
Durch die Verschiebung des Wahltermins in den geschichtsträchtigen November könnte es gelingen, Nichtwähler zu aktivieren, hofft die Partei, die mit dem höchstrichterlichen Urteil höchstzufrieden ist.